Hinweis für Brennholz-Selbstwerber
06.10.2016
Für die Aufarbeitung des Brennholzes wird ein Sachkundenachweis für das Sägen am liegenden Holz benötigt. Der Nachweis für die Motorsägenausbildung muss bei Abschließen eines Vertrages für private Selbstwerber im Büro der Stadtforstverwaltung Wittstock/Dosse vorgezeigt werden.
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